VP-GR Gaugl: Schadenersatzforderungen – kein Mittel zum Zweck

Nach dem verheerenden Waldbrand in Absam fand eine Diskussion über mögliche
Schadenersatzklagen gegen den Verursacher statt.

Für den Absamer Gemeinderat Philipp Gaugl steht fest, dass dies nicht das Mittel zum Zweck sein kann.
„Der junge Mann hat einen Fehler begangen, er war unachtsam. Jedoch hat er nach seinem Fehler alles richtig gemacht. Er alarmierte nicht nur die Feuerwehr sondern stellte sich sofort der Polizei“, so Gaugl.

Aus diesem Grund ist es für Gaugl klar, dass man keine Schadenersatzforderungen stellen wird, auch um die Existenz des Burschen nicht zu gefährden.

In der Gemeinderatssitzung am 17. April soll ein entsprechender Antrag eingebracht werden. „Diesem wird man seitens der Absamer Volkspartei natürlich zustimmen“ ließ Gaugl abschließend verlauten.

Anhand dieser Katastrophe wird klar ersichtlich, dass im Wald besondere Vorsicht geboten ist.
Eine Unüberlegtheit kann oft einen großen Schaden anrichten. Im Fall Absam führte diese  zu einem der größten Waldbrände in der Geschichte Tirols.

GR Gaugl will nicht, dass die Gemeinde Absam den 18-jährigen Brandverursacher verklagt. (Foto: ÖVP)
GR Gaugl will nicht, dass die Gemeinde Absam den 18-jährigen Brandverursacher verklagt.

weitere Beiträge